FAQs - Häufig gestellte Fragen

Die Stadt Augsburg ist der Auftraggeber, das Referat 5 der Bauherr, der in dieser Funktion die Koordination des Gesamtprojektes leitet. Die baufachliche Projektleitung liegt beim Referat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen.

Der Kostenrahmen des Gesamtprojektes lag 2015 gemäß Grundsatzbeschluss auf Basis einer ersten Kostenschätzung bei einer Summe von 186,3 Mio. Euro. Damals wurde die Baukostenindizierung noch nicht mit eingerechnet. In der Folge kam es zu verschiedenen Kostensteigerungen. Gründe hierfür war die Notwendigkeit des Austauschs eines Planungsbüros, Veränderungen in der Planung des Bauteils 2, Kleines Haus, und allgemeine Baukostensteigerung durch Inflation. Im Juni 2022 wurde die Baufortsetzung mit den Kostensteigerungen durch den Stadtrat beschlossen.

Gemäß aktueller Kostenprognose, die die Baukostenindizierung inkludiert, werden die Gesamtkosten der Maßnahme aus Bauteil 1+2 zur baulichen Fertigstellung bei 340 Mio. Euro liegen, davon 170 Mio. Euro für die Sanierung des „Großen Hauses“ mit Technikkeller und 170 Mio. Euro für die Neubauten von Betriebsgebäude und „Kleinem Haus“.

Der Freistaat Bayern als Fördergeber nach Bay FAG fördert die Gesamtmaßnahme mit 75 % der förderfähigen Kosten, was einer Kostenübernahme von ca. 50% der Gesamtkosten entspricht.

Gemäß Vertrag zur Stiftung Staatstheater Augsburg beteiligt sich der Freistaat Bayern zukünftig zu 50% an den laufenden Betriebskosten des Staatstheaters (analog des Modells Staatstheater Nürnberg).

Das vierte Untergeschoß, welches für die Lagerung von Kulissen vorgesehen ist, die nicht für die aktuelle Spielzeit benötigt werden, fällt weg.                    Konsequenz: Externe Lagerflächen müssen angemietet werden.

Um die Baukonstruktion zu vereinfachen, wird auch die Fläche des 3. Untergeschoss etwa um 40 % verringert.

Wegfall einer großen Probebühne. Es entstehen 1 große und 2 kleine Probebühnen und der Ballettsaal.

Notwendige Werkstätten wurden auf Minimalgröße hin untersucht und entsprechend angepasst. Durch das Herauslösen der Multifunktionsbühne ergeben sich für die Werkstätten bessere Raumzuschnitte.

Wegfall des unterirdischen LKW-Aufzugs zur Anlieferung an der Theaterstraße.

Der umbaute Raum lag bisher bei der Variante 1 (V1) für das Bauteil 2 bei 155.000 m³. Der Bruttorauminhalt in der abgespeckten Variante 2 (V2) liegt bei 122.751 m³. Man hat in enger Zusammenarbeit mit dem Theater über 30.000 m³ in der gesamten Baumaßnahme Bauteil 2 eingespart.

Diese Einsparung ist für alle schmerzlich, am meisten für das Staatstheater. Es handelt sich nicht mehr um die beste Lösung, aber es ist noch funktionsfähig, allerdings mit Einschränkungen.“ (Weitzel)

Durch den Tausch von freistehendem „Orchesterprobengebäude“ und „Kleinem Haus“, fällt das Betriebsgebäude nicht mehr unter die Versammlungsstättenverordnung –   Einsparung bei Brandschutz und Gebäudetechnik

Um eine Kostenschätzung aufstellen zu können, ist eine ausreichende Planungstiefe unter Einbeziehung aller Beiträge der Fachplaner erforderlich. Bei dieser komplexen Bauaufgabe sind in der Planung verschiedenste Einflussfaktoren zu berücksichtigen, die sich z.T. gegenseitig beeinflussen. Daher kann erst ab einem belastbaren Planungsstand mit der Berechnung begonnen werden. Dem Architekten obliegt dabei die Koordinierung und Zusammenfassung der abschließenden Kostenschätzung gemäß der DIN 276.

Der Betrag setzt sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammen: Bauteil 1 und 2.

Bauteil 1 (Großes Haus) und Bauteil 2 (Verwaltungstrakt mit Orchesterprobensaal, Probebühnen, Werkstätten, Verwaltung und Kleinem Haus) werden mit jeweils 170 Mio. € veranschlagt.

Grundsätzlich beinhaltet die Planung zur Sanierung des Großen Hauses nur dringend für den Theaterbetrieb notwendige Maßnahmen. Bei Bauteil 2 wurden in vielen Bereichen Einsparungen vorgenommen um die Kosten zu reduzieren, weitere Einsparungen würden einen funktionierenden Theaterbetrieb gefährden.

Das Kleine Haus ist eine Anforderung des Theaters sowie ein Ergebnis aus der Bürgerbeteiligung und daher ein unverzichtbarer Bestandteil der Planung. Mit der neuen Lage neben dem großen Haus findet es, einen seiner Bedeutung entsprechenden Standort. Für das „Kleine Haus“ ist eine funktionale, wandelbare Ausstattung vorgesehen. Sie lässt neue performative und szenografische Formen zu, die den künstlerischen Ansprüchen eines Staatstheaters gerecht werden und alternative Publikumserfahrungen ermöglichen. Die Multifunktionalität der neuen Spielstätte ist ausdrücklicher Teil der Planung und soll die Nutzung durch externe Veranstalter deutlich erleichtern.

Es entstehen jährliche Kosten von ca. 1. Mio. € (Ofenhaus) bzw. 1,5 Mio.€ (martini). Darin sind enthalten Mietkosten, erhöhter Personalaufwand, erhöhte Logistikkosten. Es müssten zusätzliche Investitionen in die Theatertechnik von jeweils ca. 3 Mio. € getätigt werden. Bei einem Bauvolumen von 27 Mio. € für das Kleine Haus, würde sich bei dem Verbleib auf dem martini Gelände die Einstandortlösung nach 10 Jahren amortisiert haben, beim Verbleib im Ofenhaus nach 14 Jahren.

Dies geht einher mit drastischen Einschränkungen hinsichtlich der einsetzbaren bühnenszenographischen Mittel.

Diese sind für ein Staatstheater langfristig nicht zukunftsgerecht und werden dem Anspruch einer aufstrebenden Metropole mit überregionaler Strahlkraft nicht gerecht. Im künftigen „Kleinen Haus“ ist eine Bühnentechnik geplant, die technisch auf dem neuesten Stand ist. Auch szenographische Mittel, die Alternativen zur reinen, fixen Frontalbespielung durch eine flexible Tribüne (Arena o.ä.) sind dann möglich.

Nach derzeitiger Planung soll die Brechtbühne im Ofenhaus nach dem Auszug des Staatstheaters der freien Szene und lokalen und überregionalen Veranstaltern zur Verfügung gestellt werden und hier eine Versorgungslücke im Raumbedarf schließen. Dies wäre bei einem Verbleib des Staatstheaters im Ofenhaus nicht mehr möglich. Auch die wesentliche Forderung des Beteiligungsprozesses nach einer Öffnung des Theaters hin zur Stadtgesellschaft und zum Theaterviertel wäre mit einem dezentralen Standort nur bedingt möglich. Beim derzeitigen Planungsstand soll die Kasernstraße verkehrsberuhigt werden. Mit der geplanten, öffentlich zugänglichen Theatergastronomie im Bauteil  2 und dem neuen Standort des „Kleinen Hauses“ kann ein interessantes Platzkonzept mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen.

Die am Gaswerk errichteten Werkstätten sind nur teilweise auf die Größe der Interimsspielstätten angepasst und weder räumlich noch von Ihrer Kapazität her in der Lage, den zukünftigen Spielbetrieb am Kennedyplatz sinnvoll zu bedienen. Grundflächen und die Höhen der Werkstätten sind nicht ausreichend. Außerdem fehlen dort entsprechende Lager-u. Bereitstellungsflächen. Weiter wäre damit ein ständiger Transportbetrieb und die Notwendigkeit verbunden, auch am Standort selbst, Werkstätten für die Endmontage zu unterhalten. Die aktuellen personellen Kapazitäten des Theaters würden eine solche Trennung zudem nicht erlauben.

Ja.  Richtung Heilig-Kreuz-Straße wird ein neuer Raum für einen späteren Ausbau des „Hofmannkellers“ als dritte Spielstätte vorgehalten und mit gebäudetechnischen Anschlüssen vorgerüstet.

Ja.  Im Bauteil 2 wird es eine Kantine für die Mitarbeiter des Theaters geben, mit öffentlich zugänglicher Theatergastronomie. Durch die vorgesehene Verkehrsberuhigung der Kasernstr. wird hier ein attraktiver Außenbereich geschaffen, der auch von der Gastronomie genutzt werden kann.

Die sechseckige Grundform des Multifunktionssaals des „Kleinen Hauses“ bietet bis zu 448 Besuchern Platz. Durch einen fast umlaufenden Umgang aus dem Foyerbereich und ein mobiles Tribünensystem werden fast unbegrenzte Zugangs- und Bespielungsvarianten möglich. Im Süden mündet der oberste Foyerbereich in der sogenannten „Skylounge“ mit kleiner Bar und attraktivem Ausblick Richtung „Fugger-Boulevard“.

Besonders aufgewertet wird diese Foyerzone, indem die bislang als Feuerwehrdurchfahrt ausgelegte Freifläche zwischen „Kleinem und Großem Haus“ umgewidmet wird und mit einer geschlossenen Glasverbindungshalle an das Große Haus angebunden wird. Hierdurch entsteht nicht nur der neue Haupteingang ins Kleine Haus, sondern gleichzeitig eine attraktive, ganzjährig nutzbare Theaterpassage mit erweiterten Foyer- und Gastronomieflächen. Eine Verbindung ins Große Haus ist somit stets „trockenen Fußes“ möglich.

Insgesamt entsteht ein deutlicher Mehrwert, vor allem im Hinblick auf die gewünschte „Öffnung“ des Theaters für ein breites Publikum und die ganze Stadtgesellschaft.